Bei Beamten besteht die Krankenkostenabsicherung aus der Beihilfe und aus der Privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe wird vom jeweiligen Träger (Bund oder Land) bezahlt. Die Private
Krankenversicherung zahlt der Beamte selbst.
Weil bei Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung der Beamte die Kosten anhand des Einkommens bezahlen müsste und die Leistungen viel schlechter sind, wählt ein Beamter immer die Private
Krankenversicherung.